Mitglied
des
Vereins
kann
jede
natürliche
Person
werden.
Der
bzw.
die
Aufzunehmende
müssen
allerdings
unbescholten
sein
und
einen
schriftlichen
Aufnahmeantrag
ist
an
den
Vorstand
des
Vereins
zu
richten.
Minderjährige
Mitglieder
bedürfen
der
schrift-
lichen Zustimmung ihres gesetz-lichen Vertreters.
Mit
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
2019
wurden
die
Mitgliedsbeiträge
und
die
Schießgebühren
angepasst.
die
Versammlung
hat
die
nachstehenden
Preise beschlossen.
( Gültig ab: 01.01.2021 )
Mitglieder
teilen
uns
bitte
auch
jegliche
Änderung
die
den
Mitgliedsstatus
betreffen,
mit.
Also
z.B.
wie
der
Beginn
oder
das
Ende
einer
schulischen
Ausbildung,
Eintritt in das Rentenalter etc.
Für
alle
Fragen
die
die
Mitgliedschaft
oder
sonstige
Anliegen
betreffen,
können
Sie
den
Verein
selbst-
verständlich gerne kontaktieren.
Aufnahmegebühren
Mitglied, aktiv
Ehepartner, aktiv
Jugend bis 18 Jahre
Studenten, Auszubildende ab 18 J.
Rentner
154 €
77 €
154 €
154 €
42 €
Stand: 01.09.2024
Familienbeitrag
Ehepaare / Familie
Familienbeitrag
Ehepaare / Familie
135 €
Arbeitsleistung
Mitglied, aktiv
(10 Std. a´ 15 €)
Ehepartner, aktiv
( 5 Std. a´ 15 €)
Jugend bis 18 Jahre, aktiv
( 5 Std. a´ 9 €)
Schüler, Studenten, aktiv
( 5 Std. a´ 15 €)
Auszubildende
Rentner, aktiv
( 5 Std. a´ 15 €)
150 €
75 €
75 €
75 €
50 €
Ehrenmitglieder
frei
Stand: 01.09.2024
Hinweis:
Zusätzlich
sind
für
die
aktive
Mitgliedschaft
mindestens
10
Arbeitsstunden
pro
Jahr
zu
erbringen.
Sind
nur
Kinder
Mitglied
des
Vereins,
muss
ein
Erziehungs-
berechtigter
1x10
Stunden
(auch
bei
mehreren
Kindern)
ableisten.
Pro
Familienbeitrag
werden
nur
1x10
Stunden
fällig.
Bei
Nichterfüllung
wird
ein
Ausgleichsbetrag
zusätzlich
zum
Mitgliedsbeitrag
in
Höhe
von
15,00
€
je
nicht
geleisteter
Stunde
,
im
darauffolgenden Jahr in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie auch die Satzung des Vereins!
Die Beitragsordnung können Sie natürlich auch
herunterladen!
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