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CORONA REGELUNG Vereinsüberblick
Der Vorstand
Liebe Vereinsmitglieder,
nach der neuen Corona Regelung Rheinland-Pfalz
Stand 02.März 2022 dürfen ab Freitag den 04. März 2022
Personen wieder mit “3G“ und ohne weitere Maßnahmen
unsere Innenräume betreten.
Auf unserer gesamten Vereinsanlage gilt somit:
1.
Keine Maskenpflicht
2.
Kein Abstandsgebot
3.
Keine Beschränkung der Personenanzahl
Es gilt die Testpflicht beim Sport im Innen- und Außen-
bereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest
erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ausnahmen von der Testpflicht:
- keine Testpflicht für Minderjährige
- keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen
und genesene Personen
Ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen-
Test ist ausreichend (§2 Abs. 4 Satz 2).
Es besteht auch keine Pflicht zur Kontakterfassung !
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von Rheinland-Pfalz