CORONA REGELUNG Vereinsüberblick
Copyright © 2022 Schützen-Club Lachen-Speyerdorf e.V.
Liebe Vereinsmitglieder, nach der neuen Corona Regelung Rheinland-Pfalz Stand 02.März 2022 dürfen ab Freitag den 04. März 2022 Personen wieder mit “3G“ und ohne weitere Maßnahmen unsere Innenräume betreten. Auf unserer gesamten Vereinsanlage gilt somit: 1. Keine Maskenpflicht 2. Kein Abstandsgebot 3. Keine Beschränkung der Personenanzahl Es gilt die Testpflicht beim Sport im Innen- und Außenbereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausnahmen von der Testpflicht: - keine Testpflicht für Minderjährige - keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen und genesene Personen Ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen-Test ist ausreichend (§2 Abs. 4 Satz 2). Es besteht auch keine Pflicht zur Kontakterfassung !
Der Vorstand
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Liebe Vereinsmitglieder, nach der neuen Corona Regelung Rheinland-Pfalz Stand 02.März 2022 dürfen ab Freitag den 04. März 2022 Personen wieder mit “3G“ und ohne weitere Maßnahmen unsere Innenräume betreten. Auf unserer gesamten Vereinsanlage gilt somit: 1. Keine Maskenpflicht 2. Kein Abstandsgebot 3. Keine Beschränkung der Personenanzahl Es gilt die Testpflicht beim Sport im Innen- und Außen- bereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausnahmen von der Testpflicht: - keine Testpflicht für Minderjährige - keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen und genesene Personen Ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen- Test ist ausreichend (§2 Abs. 4 Satz 2). Es besteht auch keine Pflicht zur Kontakterfassung !
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SC Lachen-Speyerdorf e.V.
CORONA REGELUNG Aktuell im SCLSP
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